FAQ

Die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten 

Häufig gestellte Fragen:

Die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten dauert insgesamt 3 Jahre.

In der Regel ist der Ausbildungsbeginn der 1. August oder der 1. September eines jeden Jahres.

Die Aufgabe von Steuerfachangestellten ist es, gemeinsam mit Steuerberater*innen sowie Wirtschaftsprüfer*innen unterschiedlichste Mandanten in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten zu unterstützen und zu beraten. Auch kaufmännische und allgemeine organisatorische Tätigkeiten gehören zum Berufsbild Steuerfachangestellte*r.

Bei der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten handelt es sich um eine duale Ausbildung. Neben dem Berufsschulunterricht, welcher entweder tageweise oder wochenweise stattfindet, wird die Ausbildung im zuständigen Ausbildungsbetrieb (zum Beispiel in einer Steuerkanzlei) absolviert.

In der Berufsschule wird das erforderliche Wissen zu den Themen Steuerrecht, Rechnungswesen, Wirtschafts- sowie Sozialkunde vermittelt. Gleichzeitig erfolgt somit die Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.

Die Zwischenprüfung im Rahmen der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten steht meistens gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres an. Die schriftliche Prüfung zu den Themen Steuerrecht, Rechnungswesen, Wirtschafts- sowie Sozialkunde dauert 3 Stunden und hat keine Bedeutung für die Abschlussnote. Sie gibt jedoch einen guten Überblick über den eigenen Wissensstand.

Wie der Name schon sagt, findet die Abschlussprüfung zur Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten zum Ende des dritten Ausbildungsjahres statt. Im Gegensatz zu der Zwischenprüfung, gliedert sich die Abschlussprüfung in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Die einzelnen Prüfungen werden benotet und ergeben schließlich die Gesamtnote.

Die Vergütung während der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten variiert je nach Bundesland. Im ersten Ausbildungsjahr beträgt das monatliche Bruttogehalt durchschnittlich 750 €, im zweiten Jahr 850 € und im dritten Ausbildungsjahr 950 €. Genauere Angaben zu konkreten Ausbildungsvergütungen im jeweiligen Bundesland finden sich bei den dort ansässigen Steuerberaterkammern.

Die Tätigkeiten im Betrieb während der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sind vielfältig. Neben der Unterstützung in beispielsweise Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Jahresabschlüssen, zählt auch der Umgang mit Steuererklärungen zu den typischen Aufgaben von Auszubildenden.

 

Eine Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten bietet die Grundlage für einen abwechslungsreichen und zukunftsorientierten Arbeitsplatz. Nicht nur anspruchsvolle Aufgaben, sondern auch Zukunftssicherheit und vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten machen die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten besonders interessant und attraktiv.  

Um eine Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten absolvieren zu können, wird mindestens die Mittlere Reife beziehungsweise besser das Abitur oder die Fachhochschulreife benötigt. Der Abschluss einer höheren Handelsschule oder Wirtschaftsschule ist ebenfalls zulässig.

Ein grundlegendes Interesse für die beiden Themengebiete Wirtschaft und Recht bieten eine gute Voraussetzung für eine Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten. Auch der Spaß am Kontakt mit Menschen und im Umgang mit Gesetztestexten ist von Vorteil.

Und nach der Ausbildung?

Nach der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten besteht einerseits die Möglichkeit, im Arbeitsalltag als Steuerfachangestellte/r Fuß zu fassen. Gleichzeitig bietet eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten aber auch vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten:

! Bitte beachten: Diese Grafik stellt lediglich vereinfacht einige der vielfältigen Aufstiegsmöglichkeiten nach der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten dar !

– Alle Angaben ohne Gewähr –

Zusätzliche Informationen unter: https://www.bstbk.de/de/